Gründe uns aufzusuchen

  • Depressionen
  • Überlastung und Burnout
  • Ängste und Panikattacken
  • Abhängigkeiten/Sucht
  • Stress
  • Lebenskrisen oder belastende Lebensumbrüche
  • Trauer und Todesfälle
  • Onkologische Erkrankungen
  • Belastende körperliche Erkrankungen
  • Schlafprobleme, Energielosigkeit
  • Belastende Lebensereignisse und Krisen
  • Belastende Pflegesituationen
  • Unerfüllter Kinderwunsch
  • Gesundheitsvorsorge
  • Neu- und Umorientierung
  • Erlernen von Entspannungsmethoden

Ablauf der Beratung und Behandlung

Die erste Sitzung dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen und die Rahmenbedingungen zu besprechen. Sie schildern Ihr Anliegen und klären gemeinsam mit Ihrer Psychologin deren Arbeitsweise und Organisatorisches wie Honorar, Bezahlungsmodus,  Urlaubs- sowie Absageregelungen.

Die Behandlung Ihrer Anliegen hängt auch von der Beziehung zu Ihrer Psychologin ab. Daher ist es wichtig, im Erstgespräch darauf zu achten, "ob die Chemie stimmt". 

Sollten Sie sich für die Behandlung entscheiden, kommen Sie in regelmäßigen Abständen zu weiteren Sitzungen. Die Behandlung kann abhängig von Ihrem Anliegen über mehrere Wochen oder Monate sinnvoll sein.

Allgemeines zur Beratung und Behandlung

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. 

 

Kostenzuschuss

Ein Kostenzuschuss durch die Sozialversicherungsträger kann ab dem 01.01.2024 beantragt werden, sofern eine psychische Beeinträchtigung vorliegt, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gilt. Zum Erhalt eines Kostenzuschusses muss die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung eingeholt und diese gemeinsam mit den Honorarnoten beim Sozialversicherungsträger eingereicht werden. Ab der 11. Sitzung ist ein gesonderter Antrag auf Kostenrückerstattung notwendig, der von den Sozialversicherungsträgern genehmigt werden muss. 

 

Auszug aus den Kostenzuschüssen:

ÖGK - Einzelsitzung 60 Min. €33,70

SVS - Einzelsitzung 50 Min. €45,00

BVAEB - Einzelsitzung 50 Min. €46,60